Markenschutz

Entsteht der Markenschutz durch Verwendung, Bekanntheit und Berühmtheit nicht von selbst? Ja, der Schutz kann durch Verwendung und Bekanntheit quasi von selbst entstehen. Ein gewisser Schutz besteht somit auch ohne Anmeldung und Registrierung schon durch das Gesetz, insbesondere durch § 9 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). 
Sollte man sich darauf verlassen? Nein, eine Marke kann angemeldet und registriert werden!

Wie geht man beim Markenschutz vor?

Die Wichtigkeit und Bedeutung des Markenrechtes wird von vielen Unternehmen – vor allem in den ersten Jahren des Bestehens – unterschätzt. Mit einer Marke, sei es als reine Wort- oder aber als Wort-Bild-Marke, stellen Kunden jedoch die Verbindung zum Unternehmen her, sodass damit eine Identifikation der angebotenen Ware oder Dienstleistung zum Unternehmen möglich ist. Ein Unternehmen sollte daher nicht erst nach einem gewissen Erfolg eine Marke schützen lassen, da es dann schon Nachahmer geben kann, gegenüber welchen es wesentlich unkomplizierter ist, Markenrechte durchzusetzen, als sich auf eine längere Nutzung gewisser Kennzeichen berufen zu müssen.

Keine Fehler beim Markenschutz

Ein jeder Unternehmer bzw. eine jede Unternehmerin hat daher die Möglichkeit, beim österreichischen Patentamt seine/ihre Marke anzumelden, sofern er/sie Waren oder Dienstleistungen in Österreich unter eben dieser Marke anbietet. Sobald ein Bezug in einen oder mehrere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besteht, bietet sich zudem die Anmeldung einer sogenannten Unionsmarke an, um den Markenschutz in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union genießen zu können.

Die Schutzdauer beträgt sowohl bei der nationalen wie auch bei der internationalen Marke 10 Jahre. Der Umfang und damit auch die Gebühren hängen wiederum vom Umfang der Markenanmeldung ab: je nachdem, zu wie vielen Waren- oder Dienstleistungsklassen die Marke angemeldet wird, lässt sich rasch und unkompliziert die damit verbundene, für die 10-jährige Schutzdauer einmalig zu entrichtende Gebühr berechnen.

Woran erkennt der Kunde, von wem die Ware oder die Dienstleistung stammt?

Für ein erfolgreiches Unternehmen sollte der Markenschutz daher von Anbeginn an oberster Stelle stehen, um rechtlich geschützt neue Märkte erschließen zu können. Um für den Fall eines Markenrechtsstreites gut gerüstet zu sein, empfiehlt sich die Inanspruchnahme rechtlicher Beratung, da ein umfangreicher Markenschutz nur im Zuge einer ausführlichen Recherche und Ausarbeitung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gewährleistet ist.

Noch Fragen zu Markenrecht und Markenschutz?

Unser Gastautor, Dr. Christoph Gratl, Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in 1010 Wien, ist unter anderem auf nationales wie auch internationales Markenrecht spezialisiert und vertritt Markeninhaber sowohl im Zuge der Markenanmeldung als auch in gerichtsanhängigen Fällen.

Sinnvoll auffallen. Frische Ideen sind besonders schutzbedürftig. Ohne Strategie und Markenberatung geht es nicht!

Dr. Christoph Gratl ist unter anderem auf nationales wie auch internationales Markenrecht spezialisiert und vertritt Markeninhaber sowohl im Zuge der Markenanmeldung als auch in gerichtsanhängigen Fällen.